EXPERTISEN oder GUTACHTEN

sind Befundberichte, die sich zu einem bestimmten Sachverhalt äußern.

Sie können von einem Privatgutachter oder Gerichtssachverständigen, von einem Labor oder einer Gesellschaft ausgestellt werden.

Sie sind das begründete, objektive und neutrale Urteil
eines unabhängigen, unparteiischen Dritten,
der auch keine kommerziellen Interessen am Gegenstand des Gutachtens hat.

www.schmuckgutachten.co.at

ZERTIFIKAT

Ein Zertifikat ist ein BEFUNDBERICHT, d. h. eine Bescheinigung, die einen bestimmten Sachverhalt bestätigt.

Ein Zertifikat

  • sichert dem Gegenstand bestimmte Eigenschaften zu,
     
  • darf keine Preisangaben enthalten;
     
  • kann von jeder Firma (Juwelier, Goldschmied, Schleiferei) als Kauf- oder Verkaufhilfe ausgestellt werden;
     
  • ist somit ein subjektives Dokument
    das vom Verkäufer dem Käufer mitgegeben wird.

     

Ein Zertifikat kann als "Serviceleistung" des Unternehmens betrachtet werden und kann daher kostenlos erstellt werden.

EXPERTISE

Unter Expertise versteht man ein Gutachten eines Experten / Sachverständigen.
In Anlehnung an den englischen Sprachgebrauch (engl. "expertise" = Kompetenz, Fachkenntnis) wird der Begriff auch für Expertenwissen benutzt.

Ein Gutachten ist inhaltlich ebenfalls ein BEFUNDBERICHT, d. h. eine Bescheinigung, die einen bestimmten Sachverhalt bestätigt.
Es unterscheidet sich vom ZERTIFIKAT nur durch die PERSON DES AUSSTELLERS.

Ein Gutachten kann nur von einem

  • Sachverständigen bzw. Experten
  • Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
  • Gutachterverband oder
  • Laboratorium ausgestellt werden

 

Es ist somit
das objektive und neutrale Urteil eines Dritten,
also von jemandem, der in dieser Angelegenheit (z.B. Kauf oder Verkauf) nicht gestaltend tätig ist und daher auch keine kommerziellen Interessen hat.

Es unterscheidet sich inhaltlich nicht notwendigerweise von einem Zertifikat.

Ein Gutachten ist honorarpflichtig und unterliegt bei

  • Privatgutachten der firmeneigenen Honorarordnung für außergerichtliche Tätigkeit in der jeweils gültigen Fassung.
     
  • Gerichtsgutachten dem Gebührenanspruchsgesetz in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der firmeneigenen Honorarordnung.
GUTACHTEN

Ein Gutachten ist die Beurteilung durch einen Sachverständigen.
Die Begriffe "Expertise" und "Gutachten" sind Synonyme.
Man unterscheidet zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten.

SCHÄTZGUTACHTEN

Ein Schätzgutachten ist ein BEFUNDBERICHT mit PREISANGABE

Ein Schätzgutachten / Wertgutachten

  • setzt alle Merkmale eines Gutachtens voraus,
     
  • enthält den aktuellen Wert des Objekts in der vom Auftraggeber gewünschten Handelsstufe, zum Zeitpunkt der Schätzung und unter Berücksichtigung der vor Ort herrschenden Marktverhältnisse.
     
  • ist das Nachempfinden einer Preiskalkulation.
     

Ein Schätzgutachten ist ebenso honorarpflichtig wie ein Gutachten.

Das Honorar basiert auf einem WERTHONORAR in der Höhe von 1% des Wertes des Objekts
in der vom Auftraggeber gewünschten Handelsstufe.
Fällt das Werthonorar niedriger als die Arbeitskosten aus, so werden die Kosten der Mühewaltung (Arbeitszeit) verrechnet.