WERTERICHTLINIEN

Die Erstellung eines professionellen Schmuckgutachtens
mit Wertbestimmung muss vorab
einen klar definierten Zweck zum Ziel haben.



www.schmuckgutachten.co.at

DER WERT AN SICH
Der ordentliche Wert ist die in einer Zahl und Währung ausgedrückte, objektiv erfasste und nach messbaren Maßstäben errechnete Bedeutung eines Objektes oder einer Dienstleistung.
Wert ist nicht gleich Wert.

 

WELCHER WERT WOFÃœR
Welchen Wert ein Schmuckstück oder Edelstein hat, hängt in erster Linie davon ab, für welchen Zweck die Schätzung gebraucht wird.

Danach richtet sich auch die Einschätzung der Handelsstufen, wie z. B.
 
  • der Wiederbeschaffungswert 
    (wenn etwas verloren gegangen oder gestohlen wurde, wenn man seinen Schmuck versichern möchte)

     

  • der Marktwert
    (wenn man wissen möchte, was ein Schmuckstück zur Zeit im Juwelenhandel kosten oder was es in einer Auktion bringen könnte)

     

  • der Veräußerungswert  
    (wenn man wissen möchten, wieviel Geld man beim Verkauf eines Schmuckstückes erzielen könnte)

     

  • der Liquidationswert
    (wenn man Schmuck aus Verlassenschaften, Konkursen, Exekutionen schnell verkaufen muss)

     

WERTERICHTLINIEN

 

Die in einem Gutachten angegeben Schätzwerte basieren auf den Qualitätsmerkmalen des jeweiligen Schmuckstücks, der Pretiose, des Edelsteines oder der organischen Substanz im Hinblick auf Größe, Farbe, Reinheit, Behandlungen und Schliff der Edelsteine und/oder organischen Substanzen, sowie auf Verarbeitungstechniken, Qualität des Materials und kunsthistorischen Aspekten des Schmuckobjektes.

Sie werden unter Berücksichtigung der Seltenheit oder Häufigkeit des Edelsteines oder der Pretiose erstellt und entsprechen dem jeweiligen, vom Auftraggeber gewünschten Zweck der Schätzung und damit einer bestimmten Handelsstufe.

Eine kurze Aufstellung der in der Schmuck- und Edelsteinbranche gebräuchlichen Werte finden Sie in den Werterichtlinien des Österreichischen Gutachterverbandes für Pretiosen und Uhren, veröffentlich in der Fachzeitschrift "Gemmo-News" Ausgabe 37 (04/2014).

Download: Werterichtlinien