PRIVATGUTACHTEN

Zahlreiche Sachverhalte lassen sich heute ohne einen Sachverständigen kaum noch klären.
Privatgutachten haben daher in nahezu allen Lebens- und Fachbereichen erhebliche Bedeutung erlangt.
Hierbei geht es um die Feststellung konkreter Tatsachen sowie um die Bewertung ihrer Ursachen und Folgen.
Ein gutes Privatgutachten bietet in unzähligen Fällen eine fundierte Grundlage für Entscheidungen jeder Art.

Das gilt nicht nur für den außergerichtlichen, sondern auch für den gerichtlichen Bereich.
Hier gilt das Privatgutachten zunächst als qualifizierter Parteivortrag.
Es muss vom Gericht sorgfältig geprüft und erkennbar verwertet werden.

Darüber hinaus können die Feststellungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen mithilfe eines Privatgutachtens angegriffen werden. Ergeben sich aus einem Privatgutachten Einwände gegenüber einem Gerichtsgutachten, hat das Gericht diese Einwände ernst zu nehmen, den Sachverhalt weiter aufzuklären und bei Bedarf weiteren Beweis zu erheben.

Ein Privatgutachten basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem privatrechtlich tätigen Auftraggeber und dem privat eingeschalteten Sachverständigen.
Der zwischen dem Sachverständigen und einer Vertragspartei abgeschlossene Sachverständigenvertrag ist im Regelfall ein Werkvertrag.