SPEZIELLE GUTACHTEN

Ihr persönliches Gutachten informiert Sie
über Details, Qualitätsmerkmale und Besonderheiten
Ihres Edelsteines oder Ihres Schmuckstückes.


Die Goldene Regel lautet:
"Ein Gutachten muss nachvollziehbar sein!"

www.schmuckgutachten.co.at

Diese Merkmale Ihrer Schmuckstücke, Edelsteine oder Silberobjekte werden schriftlich festgehalten, um auch noch Jahre nach der Gutachtenserstellung eine Neuschätzung (z. B. in einem Schadensfall) durchführen zu können.

Die genaue Erfassung der Eigenschaften ist auch zur Überprüfung von älteren Gutachten notwendig und um feststellen zu können, ob Gegenstand und Gutachten übereinstimmen.

Der Sachverständige hat sich hierbei nach objektiven, international anerkannten und empfohlenen Richtlinien zu halten.
Er darf niemals – je nach Lust, Laune oder persönlichem Geschmack – eine Pretiose schätzen.

 

PRIVATGUTACHTEN und GERICHTSGUTACHTEN

Die Rechtsstellung von Sachverständigen hängt vor allem davon ab, ob sie von einem Gericht (einer Behörde) bestellt werden oder ob sie im privaten Auftrag tätig sind.

Download INFOBLATT Privatgutachter / Gerichtsgutachter

 

Gerichtssachverständige und Sachverständige in behördlichem Auftrag.
Werden Sachverständige von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde herangezogen, so handeln sie in gerichtlichem (behördlichem) Auftrag.
Sie treten zu ihrem Auftraggeber in ein öffentlich-rechtliches Verhältnis.
Sie unterstützen das Gericht oder die Verwaltungsbehörde bei Ermittlungen und ergänzen das dort fehlende Fachwissen.
Zu den Verfahrensparteien treten sie in kein Rechtsverhältnis.

Privatgutachter.
Privatgutachter werden nicht über gerichtlichen (behördlichen) Auftrag, sondern im Auftrag einer Partei, einer Privatperson, eines Unternehmens oder einer Versicherung tätig.

Im Gerichtsverfahren ist das etwa bedeutsam für

  • Prüfung der Erfolgsaussichten und Vorbereitung eines Verfahrens
  • Kontrolle des Gutachtens von Gerichtssachverständigen
  • Vorbereitung der Befragung von Gerichtssachverständigen.


Privatgutachten haben einen universellen Anwendungsbereich.
Die wichtigsten allgemeinen Verwendungsmöglichkeiten sind:

  • Orientierung des Auftraggebers über Tatsachen und Zusammenhänge
  • Begleitung und Kontrolle ablaufender Prozesse bzw. Vorhaben
  • Prüfung der Erfolgsaussicht zur Vorbereitung einer Auseinandersetzung
  • Abschätzung der Höhe der geltend-zu-machender Ansprüche
  • Kontrolle der Tätigkeit von Gerichtssachverständigen
  • Vorbereitung der Befragung von Gerichtssachverständigen

Privatgutachter treten in ein privatrechtliches Verhältnis zu ihren Bestellern.

 

In der Juwelenbranche liegen die Schwerpunkte bei der:

  • Ermittlung des Versicherungswertes
  • Ermittlung der Kosten einer Wiederbeschaffung
  • Ermittlung der Kosten einer Reparatur
  • Ermittlung des „Neuwertes“ oder „Zeitwertes“ als Ausgangspunkt für einen Schadenersatz
  • Ermittlung eines möglichen Verkaufspreises (Unternehmer an Konsument)
  • Ermittlung eines möglichen An- und Verkaufswertes zwischen Privatpersonen
  • Ermittlung eines Wertes als Richtlinie für eine Schenkung oder Erbteilung
  • Ermittlung eines möglicherweise zu erzielenden Preises bei einer Veräußerung
  • Ermittlung eines möglicherweise erzielbaren Preises bei Auktionen
  • Feststellung von Echtheit eines Edel- oder Schmucksteins
  • Feststellung von Edelsteinbehandlungen und/oder Manipulationen
  • Feststellung von unsachgemäßer Behandlung bzw. Beschädigungen
  • Ãœbereinstimmung von vorliegenden Expertisen mit den dazugehörenden Objekten
  • Ãœberprüfung von Expertisen anderer Labors
  • Ãœberprüfung von Kaufangeboten (Unternehmer und Konsumenten)
  • Ãœberprüfung von Internetkäufen
  • Ãœberprüfung von Schmuckkäufen aus Drittländern
  • Neuschätzungen zum aktuellen Zeitpunkt
  • Beratung über Verwendbarkeit und Veräußerung von Schmuck und Edelsteinen
  • Beratung und Hilfe für Konsumenten bei Beschwerden gegen Branchenangehörige
  • Beratung hinsichtlich Aussicht und Erfolg eines Gerichtsverfahrens